AGB

1. Allgemeines

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen aus-schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

 

2. Angebote und Lieferfristen

 

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Annahme aller Aufträge erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Einen Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor. An-gegebene Maße, Gewichte, Farben und sonstige zugesicherte Eigenschaften sind nur Annäherungs- und Durchschnittswerte. Werden ausdrücklich bestimmte Werte zugrundegelegt, so sind dafür die Daten und Bedingungen unserer Lieferanten maßgebend. Eine weitergehende Haftung wird von uns nicht übernommen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung. Wird eine vereinbarte Lieferfrist überschritten, so kann der Vertragspartner nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrage zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäfts-verkehr mit Nichtkaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter die Verzögeung grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat. Unverschuldete Betriebsstörungen (Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streik etc.) oder Ereignisse höherer Gewalt befreien uns so lange von der Lieferpflicht, wie diese Faktoren sich auf unseren Betriebsablauf auswirken.

 

Wir behalten uns vor, Irrtümer in den Preisangaben und Rechenfehler zu berichtigen. Im Übrigen sind die Preise frei Empfangsort oder frei Bau-stelle unter Zugrundelegung und Ausnutzung voller Ladungen und Fuhren. Treten nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen ein, die durch Mehrkosten an Löhnen, Kohlen, Frachten usw. zu einer Erhöhung der Gestehungskosten führen, so gelten die neuen Preise als vereinbart. Bei ca.-Verkäufen können wegen der Ausnutzung des Frachtraumes Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10% vom Käufer nicht beanstandet wer-den, jedoch ist bei Mehrlieferungen eine entsprechende Mehrvergütung zu gewähren, bei Minderlieferungen erfolgt ein entsprechender Nach-lass. Warenrücksendungen können nur nach Vereinbarung innerhalb von vier Wochen nach Lieferdatum vorgenommen werden.

 

Aus Rest-, Sonderposten und Sonderbestellungen nehmen wir Retouren nicht zurück. Eine Gutschrift erfolgt für frachtfrei retournierte Ware in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand nach Abzug von 20%allgemeiner Kosten. Die Preise verstehen sich ab Lager 29643 Neuenkirchen. Der Versand erfolgt durch uns auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung auf LKW über. Euro-Paletten und Verpackungsmaterialien müssen vom Kunden innerhalb

 

von 14 Tagen frachtfrei zurückgegeben werden; andernfalls werden diese angemessen in Rechnung gestellt.

 

Die von uns angegebenen Preise sind für alle Lieferungen gültig, die innerhalb von sechs Monaten ausgeführt werden. Erfolgt die Lieferung später als sechs Monate nach Absendung der Auftragsbestätigung und haben sich unsere Preise zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung geändert, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise als vereinbart. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zu entrichten hat.

 

3. Mängelrügen

 

Mengenmäßige Abweichungen vom Lieferschein sind unverzüglich zu rügen. Wird beim Versand mittels LKW bei Ankunft eine Beschädigung der Sendung festgestellt, ist ein Protokoll aufzunehmen, in welcher der Umfang der Beschädigung genau verzeichnet ist. Dieses Protokoll ist vom Fahrer zu unterzeichnen. Mängelrügen hat der Kunde innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen können nur berücksichtigt werden, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn die Ware bereits verlegt oder sonst in Be- oder Verarbeitung genommen ist. Bei Belägen können Mängelrügen nur anerkannt werden, wenn der Kunde den Nachweis für einwandfreien Unterboden, Verwendung empfohlenen Klebers, sachgemäße Verlegungen und ordnungsgemäße Pflege führt.

 

Von uns als mangelhafte anerkannte Ware nehmen wir zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Kunden. Stattdessen können wir auch den Minder-wert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehl-schlagen, so haben Nichtkaufleute das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder nach ihrer Wahl auf Rückgängigmachung des Vertrages. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich, oder grob fahrlässig verursacht wurde. Etwaige Schäden werden von uns nur bis zur Höhe des Materialwertes der gelieferten Ware ersetzt.

 

Für bestimmte Eigenschaften der Waren, die unser Vorlieferant zusichert, übernehmen wir keine Haftung. Für die bei Natursteinen vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen und so weiter, ferner für Naturfehler, wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern und so weiter wird keine Haftung übernommen, da sie auch keine Wertminderung des Materials bedeuten. Für Platten, die im Freien verlegt werden, kann eine Garantie für Frostsicherheit nicht übernommen werden, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Wird eine Ware als mindere Qualität verkauft, so unterliegt sie insoweit nicht der Gewährleistung wegen Sachmangels. Gegenüber Kaufleuten verjähren Mängelansprüche einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten. Gegenüber Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Fristen.

 

4. Zahlungsbedingungen

 

Eine Zahlung mittels Wechsel setzt eine gesonderte Vereinbarung und Diskontfähigkeit voraus. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden unter Vorbehalt der Einlösung gutgeschrieben. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Kunden ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dies gilt im Geschäfts-verkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, beim Nachweis eines höheren Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Soli-Zinsen diesen Zinssatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder Verschlechterung seiner Vermögenslage sind unsere gesamten Ford-rungen sofort fällig, auch Forderungen aus Wechseln mit späterer Fälligkeit.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden erwachsenden Forderungen einschließlich aller Nebenkosten (Zinsen, Wechselkosten, Rechtsverfolgungskosten) unser Eigentum (Vorbehaltsware). Unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder verpfändet, noch sicherungsübereignet werden. Etwaige Pfändungen hat der Kunde sofort anzuzeigen, Kosten einer Intervention trägt der Kunde. Wird unter Eingentumsvorbehalt stehende Ware weiter veräußert oder in das Grundstück eines Empfängers eingebracht, so tritt der Kunde hiermit seine Forderungen aus Kaufpreis, Lohn oder Werklohn gegen den Empfänger einschließlich der Ansprüche gemäß §§ 946 ff. BGB einschließlich des schuldrechtlichen Anspruchs des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB an uns ab und zwar in Höhe des Warenwertes aus Rechnung zuzüglich 15 % (für Nebenkosten, Verzugskosten, Rechtsverfolgungskosten etc.). Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über den Umfang seiner Leistungen oder Lieferungen und den Empfänger zu geben.

 

Der Kunde ist, solange er uns gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt, zur Inkasso der abgetretenen Forderung treuhänderisch befugt mit der Maßgabe, eingehende Beträge getrennt zu halten und somit an uns abzuführen. Der Kunde ist auf jederzeitiges Verlangen verpflichtet, die Abtrennung dem Empfänger (Drittschuldner) bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung jederzeit bekannt zu machen.

 

6. Gewährleistungsansprüche

 

Bei berechtigter Mängelrüge kann der Käufer nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangen. Falls der Käufer auf Grund einer berechtigten Mängelrüge mindern will, steht uns das Recht zu, Rückgabe der gelieferten Ware zu verlangen und zum Ersatz mängelfreie Ware zu liefern. Jegliche Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung oder Verzuges oder aus irgendwelchen anderen Gründen, insbesondere auch wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch des Käufers erlischt spätestens 1/2 Jahr nach Übergabe. Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind seitens des Käufers ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.

 

7. Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Soltau, auch bei Wechsel- und Scheckansprüchen.

 

8. Schlussbestimmungen

 

Ergänzend zu den vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die VOB (Verdingungsordnung für das Baugewerbe) Teil A und Teil B in allen anderen Teilen ergänzend als vereinbart. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist alsdann durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine mate-rielle Bedeutung insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

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